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Elternvertreter an unserer Schule
 


Aufgaben und Zusammensetzung des Schulelternrates

Alle zwei Jahre werden die Vorsitzenden der Klassenelternschaften gewählt und bilden dann zusammen den Schulelternrat. Der Schulelternrat und insbesondere der Vorstand ist die „Zentrale“ der Elternarbeit in der Schule. Er erörtert sämtliche die Schule und Schüler/-innen betreffenden Fragen, vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber Schulleiter/-in, Schulbehörden und Schulträger und unterstützt die Klassenelternschaften in ihrer Arbeit. Zwischen der Schulleitung und dem Vorstand des Schulelternrates findet ein regelmäßiger Austausch statt.

Die Vorsitzenden müssen dem Schulelternrat angehören und werden für zwei Jahre gewählt. Sie scheiden aus ihrem Amt aus, wenn keines ihrer Kinder mehr die Schule besucht oder wenn die Wahlperiode abgelaufen ist.

Der Schulelternrat trifft sich in einem Schuljahr ca. 2-3 Mal. Auf der ersten Sitzung eines Schuljahres werden die Vertreter/innen der Eltern in den Schulvorstand, in die Gesamtkonferenz, in Fachkonferenzen und in schulische Gremien der Samtgemeinde Hadeln sowie des Landkreises Cuxhaven gewählt.


Vorsitzende des Schulelternrates

Zu den Elternvertretern der einzelnen Klassen kann über das Sekretariat der Schule oder über den Vorstand des Elternrats Kontakt aufgenommen werden.

Vorsitzende  
Stellv. Vorsitzende
Rieke Schlichtmann   Katja Föge


 
 

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