Aufgaben
und Zusammensetzung des Schulelternrates
Alle zwei Jahre werden die Vorsitzenden
der Klassenelternschaften gewählt und bilden dann zusammen
den Schulelternrat. Der Schulelternrat und insbesondere der Vorstand
ist die „Zentrale“ der Elternarbeit in der Schule.
Er erörtert sämtliche die Schule und Schüler/-innen
betreffenden Fragen, vertritt die Interessen der Elternschaft
gegenüber Schulleiter/-in, Schulbehörden und Schulträger
und unterstützt die Klassenelternschaften in ihrer Arbeit.
Zwischen der Schulleitung und dem Vorstand des Schulelternrates
findet ein regelmäßiger Austausch statt.
Die Vorsitzenden müssen dem Schulelternrat
angehören und werden für zwei Jahre gewählt. Sie
scheiden aus ihrem Amt aus, wenn keines ihrer Kinder mehr die
Schule besucht oder wenn die Wahlperiode abgelaufen ist.
Der Schulelternrat trifft sich in einem Schuljahr ca. 2-3 Mal.
Auf der ersten Sitzung eines Schuljahres werden die Vertreter/innen
der Eltern in den Schulvorstand, in die Gesamtkonferenz, in Fachkonferenzen
und in schulische Gremien der Samtgemeinde Hadeln sowie des Landkreises
Cuxhaven gewählt.
Vorsitzende des Schulelternrates
Zu den Elternvertretern
der einzelnen Klassen kann über das Sekretariat der Schule
oder über den Vorstand des Elternrats Kontakt aufgenommen
werden.
Vorsitzende |
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Stellv.
Vorsitzende |
Rieke Schlichtmann |
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Katja Föge |
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